Die Reform der Grundsicherung stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen Bürgergeldes dar. Ziel ist es, Menschen nachhaltiger in Arbeit zu bringen und gleichzeitig auf individuelle Lebenslagen besser einzugehen.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir gemeinsam wichtige Verbesserungen und Schutzmechanismen erreichen, die für einen Großteil der Betroffenen spürbar sind. Dabei konnten zentrale Errungenschaften des Bürgergeldes gesichert und ausgebaut werden.

Stärkung bewährter Instrumente und bessere Förderung

Erfolgreiche Maßnahmen wie der Kooperationsplan, erhöhte Freibeträge für Schülerinnen und Schüler- und Ferienjobs, das Weiterbildungsgeld sowie die Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes bleiben erhalten. Gleichzeitig werden Instrumente der Arbeitsvermittlung finanziell gestärkt und für weitere Personengruppen geöffnet, um die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt langfristig zu integrieren.

Ein zentrales Anliegen ist es, dass alle Leistungsbeziehenden ein konkretes und passendes Angebot von ihrem Jobcenter erhalten. Das setzt voraus, dass die Jobcenter personell und finanziell ausreichend ausgestattet sind. Daher haben wir die Haushaltsmittel in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 jeweils um eine Milliarde Euro erhöht.

Mir ist es sehr wichtig, die Debatte zur Grundsicherung zu versachlichen und auch auf die im Gesetzgebungsprozess erreichten positiven Lösungen zu sprechen zu kommen.

Einige Punkte im Überblick:

Verbesserte Gesundheits- und Reha-Angebote

Da über 60 Prozent der Langzeitarbeitslosen gesundheitliche Einschränkungen haben, wird die Unterstützung in diesem Bereich deutlich ausgebaut. Jobcenter erhalten mehr Handlungsspielraum, um frühzeitig gesundheitliche Probleme zu erkennen und gezielte Hilfsangebote – etwa Rehabilitationsmaßnahmen – zu vermitteln. Ziel ist es, Vermittlungshemmnisse abzubauen und die Erwerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Mehr Schutz für Familien und Alleinerziehende

Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz von Familien. Eine neue Härtefallregelung stellt sicher, dass Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei zu hohen Mietkosten entlastet werden: Überschreitungen der Angemessenheitsgrenze können für ein Jahr weiterhin übernommen werden.

Auch bei Leistungsminderungen bleibt der Schutz von Kindern zentral. So werden Mietkosten für Bedarfsgemeinschaften weiterhin vollständig übernommen.

Mehr Flexibilität für Eltern

Die Zumutbarkeitsregel für die Arbeitsaufnahme nach der Geburt eines Kindes wurde angepasst. Künftig gilt eine Arbeitsaufnahme erst ab Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes als zumutbar. Damit wird den Bedürfnissen von Familien stärker Rechnung getragen und eine bessere Vereinbarkeit mit dem Elterngeldbezug ermöglicht.

Gleichzeitig sollen Eltern frühzeitig durch Jobcenter unterstützt werden – etwa durch Sprachförderung sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote.

Konsequentes Vorgehen gegen Schwarzarbeit

Die Reform sieht zudem strengere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch vor. Arbeitgebende, die illegale Beschäftigung ermöglichen, können künftig für zu Unrecht gezahlte Leistungen haftbar gemacht werden – einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen.

Differenzierte Regelungen bei Leistungsminderungen

Die Regelungen zu Leistungsminderungen bleiben ein sensibler Bereich. Wenn Leistungsbeziehende ein konkretes Jobangebot ablehnen, dann ist es wie bisher so geregelt, dass ihnen die Leistungen entzogen werden können. Neu ist unter anderem eine zeitliche Begrenzung vollständiger Leistungseinstellungen auf maximal zwei Monate. Während dieser Zeit werden weiterhin die Kosten für die Unterkunft übernommen. Weiterhin gilt, dass nach zwei versäumten Terminen beim Jobcenter Leistungsbeziehenden der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt wird. Nach drei versäumten Terminen besteht nun aber die Möglichkeit, dass Leistungen komplett eingestellt werden.

Zudem gelten besondere Schutzmechanismen, insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Vor einer möglichen Leistungseinstellung sind umfassende Prüfungen und persönliche Anhörungen vorgesehen.

Versachlichung der Debatte im Fokus

Die Reform zielt darauf ab, die Diskussion über die Grundsicherung stärker an der Realität der Betroffenen auszurichten. Die große Mehrheit der Leistungsbeziehenden wirkt aktiv an ihrer Integration in den Arbeitsmarkt mit.

Statistiken zeigen: Rund 97 Prozent der Leistungsbeziehenden erfüllen ihre Mitwirkungspflichten! Gleichzeitig stehen viele vor erheblichen Herausforderungen, etwa fehlender Berufsabschluss, gesundheitliche Einschränkungen oder familiäre Verpflichtungen. Diese Menschen benötigen unsere Unterstützung und Solidarität.

Die Weiterentwicklung der Grundsicherung setzt auf Unterstützung, Qualifizierung und individuelle Förderung – mit dem Ziel, nachhaltige Perspektiven zu schaffen und soziale Teilhabe zu sichern.

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