Meine erste Gesetzesverhandlung: Die neue Grundsicherung
Die Reform der Grundsicherung stellt eine Weiterentwicklung des bisherigen Bürgergeldes dar. Ziel ist es, Menschen nachhaltiger in Arbeit zu bringen, soziale Sicherheit zu stärken und gleichzeitig auf individuelle Lebenslagen besser einzugehen.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wichtige Verbesserungen und Schutzmechanismen erreicht werden, die für viele Betroffene spürbare Entlastungen bringen. Dabei wurden zentrale Errungenschaften des Bürgergeldes gesichert und gezielt ausgebaut.
Stärkung bewährter Instrumente und bessere Förderung
Erfolgreiche Maßnahmen wie der Kooperationsplan, erhöhte Freibeträge für Schüler:innen- und Ferienjobs, das Weiterbildungsgeld sowie der soziale Arbeitsmarkt bleiben erhalten. Gleichzeitig werden Instrumente der Arbeitsvermittlung finanziell gestärkt und für weitere Personengruppen geöffnet.
Ein zentrales Ziel bleibt die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Dafür sollen alle Leistungsbeziehenden passgenaue Angebote durch die Jobcenter erhalten. Um dies sicherzustellen, werden die Mittel für Jobcenter in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 jeweils um eine Milliarde Euro erhöht.
Verbesserte Gesundheits- und Reha-Angebote
Da über 60 Prozent der Langzeitarbeitslosen gesundheitliche Einschränkungen haben, wird die Unterstützung in diesem Bereich deutlich ausgebaut. Jobcenter erhalten mehr Handlungsspielraum, um frühzeitig gesundheitliche Probleme zu erkennen und gezielte Hilfsangebote – etwa Rehabilitationsmaßnahmen – zu vermitteln. Ziel ist es, Vermittlungshemmnisse abzubauen und die Erwerbsfähigkeit langfristig zu sichern.
Mehr Schutz für Familien und Alleinerziehende
Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz von Familien. Eine neue Härtefallregelung stellt sicher, dass Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei zu hohen Mietkosten entlastet werden: Überschreitungen der Angemessenheitsgrenze können für ein Jahr weiterhin übernommen werden.
Auch bei Leistungsminderungen bleibt der Schutz von Kindern zentral. So werden Mietkosten für Bedarfsgemeinschaften weiterhin vollständig übernommen.
Mehr Flexibilität für Eltern
Die Zumutbarkeitsregel für die Arbeitsaufnahme nach der Geburt eines Kindes wurde angepasst. Künftig gilt eine Arbeitsaufnahme erst ab dem 14. Lebensmonat des Kindes als zumutbar. Damit wird den Bedürfnissen von Familien stärker Rechnung getragen und eine bessere Vereinbarkeit mit dem Elterngeldbezug ermöglicht.
Gleichzeitig sollen Eltern frühzeitig durch Jobcenter unterstützt werden – etwa durch Sprachförderung sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote.
Konsequentes Vorgehen gegen Missbrauch
Die Reform sieht zudem strengere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch vor. Arbeitgeber:innen, die illegale Beschäftigung ermöglichen, können künftig für zu Unrecht gezahlte Leistungen haftbar gemacht werden – einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen.
Differenzierte Regelungen bei Leistungsminderungen
Die Regelungen zu Leistungsminderungen bleiben ein sensibler Bereich. Neu ist unter anderem eine zeitliche Begrenzung vollständiger Leistungseinstellungen auf maximal zwei Monate. Während dieser Zeit werden weiterhin die Kosten für die Unterkunft übernommen.
Zudem gelten besondere Schutzmechanismen, insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Vor einer möglichen Leistungseinstellung sind umfassende Prüfungen und persönliche Anhörungen vorgesehen.
Versachlichung der Debatte im Fokus
Die Reform zielt darauf ab, die Diskussion über die Grundsicherung stärker an der Realität der Betroffenen auszurichten. Die große Mehrheit der Leistungsbeziehenden wirkt aktiv an ihrer Integration in den Arbeitsmarkt mit.
Statistiken zeigen: Rund 97 Prozent der Leistungsbeziehenden erfüllen ihre Mitwirkungspflichten. Gleichzeitig stehen viele vor erheblichen Herausforderungen, etwa fehlender Berufsabschluss, gesundheitliche Einschränkungen oder familiäre Verpflichtungen.
Die Weiterentwicklung der Grundsicherung setzt daher auf Unterstützung, Qualifizierung und individuelle Förderung – mit dem Ziel, nachhaltige Perspektiven zu schaffen und soziale Teilhabe zu sichern. Sie ist ein Kompromiss der SPD-Bundestagsfraktion und der Unionsfraktion.