Als Bundestagsabgeordnete erhalte ich gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Entschädigung (umgangssprachlich Diät), die meine Unabhängigkeit als Abgeordnete sicherstellen soll.

Die Abgeordnetenentschädigung ist angelehnt an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte bzw. an Bürgermeister kleiner Städte (50.000 bis 100.000 Einwohner). Die automatische Erhöhung wurde im Jahr 2020 ausgesetzt. Für das Jahr 2021 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Abgeordnetenentschädigung aufgrund der Corona-Pandemie um 0,7 Prozent sinkt.

Meine monatliche Diät beträgt 11.227,20 Euro. Sie ist einkommensteuerpflichtig. Jährliche Sonderzahlungen wie zum Beispiel ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.

Im Rahmen der Amtsausstattung erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 5.349,58 Euro pro Monat. Diese deckt die Kosten, die in Ausübung meines Mandats entstehen. Davon bezahle ich unter anderem die Miete und Unterhaltskosten für meine Wahlkreisbüros in Hildesheim und Alfeld, Büromaterialien, Portokosten, Kosten der Wahlkreisbetreuung, Fahrtkosten in meinem Wahlkreis und die Kosten für meinen Zweitwohnsitz in Berlin. Kosten, die über die Pauschale hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden. (Stand: 1. Januar 2025)

Für die Ausstattung meines Berliner Abgeordnetenbüros steht mir ein Betrag von höchstens 12.000 Euro pro Jahr als sogenannte Sachmittelpauschale zur Verfügung. Die Summe bekomme ich aber nicht direkt ausgezahlt, sondern ich kann Rechnungen für Büromaterialien für mein Berliner Büro, Fachbücher, Briefpapier, technische Geräte, Telefon- und Internetkosten und ähnliches einreichen. Wenn die Pauschale nicht ausgeschöpft wird, verfällt sie am Ende des Jahres.

Für Reisen im Zusammenhang mit meinem Bundestagsmandat habe ich eine Freifahrkarte für die 1. Klasse der Deutschen Bahn. Außerdem bekomme ich Inlandsflugkosten, die in Ausübung meines Mandates für Dienstreisen anfallen, erstattet. In Berlin kann ich den Fahrdienst des Deutschen Bundestages bei mandatsbezogenen Fahrten nutzen.

Für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hildesheim, Alfeld und Berlin kann ich über monatlich 25.874 Euro Arbeitnehmer-Brutto verfügen. Dieses Geld erhalte ich nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung verwaltet und bezahlt die Gehälter meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus dieser Pauschale können auch Dienstreisen meiner Mitarbeiter bezahlt werden. Das kommt zum Beispiel vor, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Berlin für Termine in den Landkreis Hildesheim kommen. Nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein. (Stand: 1. März 2024)

Zurzeit beschäftige ich in meinen drei Büros zwei Mitarbeiter*innen in Vollzeit, drei Mitarbeiter*innen in Teilzeit sowie eine studentische Mitarbeiterin.

Weitere Informationen:

Ein Mitglied des Deutschen Bundestages erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn er/sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat. Damit gilt auch für Abgeordnete künftig der Grundsatz „Rente mit 67“.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhält die/der Abgeordnete für die Zeit nach dem 01. Januar 2008 eine Anwartschaft von 2,5 Prozent.

Der Höchstsatz der Altersentschädigung beträgt 67,5 Prozent der monatlichen Diät. Um dieses zu erreichen, muss ein/e Abgeordnete/r mindestens 27 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein.

Für den Übergang zwischen Abgeordnetentätigkeit und Wiedereinstieg in den Beruf erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit ein monatliches Übergangsgeld in Höhe der geltenden Diät. Ein Abgeordneter, der acht Jahre dem Parlament angehörte, erhält also für acht Monate das Übergangsgeld, wobei das Übergangsgeld höchstens 18 Monate gezahlt wird und andere Einkünfte ab dem zweiten Monat angerechnet werden.

Allgemeine Ausführungen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages. 

Aus Verantwortung für Deutschland - Aus Verantwortung für den Landkreis Hildesheim